Kirchenmitgliedschaft und Umgemeindung

Kirchenmitgliedschaft

Mit der Taufe werden Sie in die Gemeinschaft der Christ:innen aufgenommen und somit auch Kirchenmitglied. Wenn Sie zur evangelischen Kirche und Gemeinschaft der Christ:innen weltweit gehören möchten, dann melden Sie sich gerne im Gemeindebüro zur Taufe an.

Wenn Sie bereits Kirchenmitglied sind, aber nicht mehr zur evangelischen Kirche gehören möchten, können Sie beim Amtsgericht Ihren Austritt erklären. Die Taufe wird dadurch allerdings nicht rückgängig gemacht. Daher gibt es auch keine zweite Taufe, wenn Sie wieder eintreten möchten. 

Für einen Wiedereintritt in die evangelische Kirche bzw. in unsere Gemeinde, können Sie dies in unserem Gemeindebüro beantragen. Dazu brauchen Sie ein Wiedereintrittsformular, ihren Personalausweis, Ihre Tauf- oder Konfirmationsurkunde und Ihre Bestätigung des Austritts. Machen Sie dazu auch gerne einen Gesprächstermin mit unserer Pfarrerin. Ihr Wiedereintritt wird dann vom Leitungsgremium der Gemeinde beschlossen und somit wirksam.  

Umgemeindung

In der Regel sind Sie Mitglied der Kirchengemeinde in deren Gemeindegebiet Sie wohnen. Mit einem Umzug wechseln Sie somit meistens auch automatisch in eine andere Gemeinde. Wenn Sie aber trotzdem zur Korneliusgemeinde gehören möchten, können Sie in unserem Gemeindebüro einen Antrag auf Umgemeindung stellen, um Mitglied der Korneliusgemeinde zu bleiben oder zu werden. Die Umgemeindung bleibt dann auch bei weiteren Umzügen innerhalb der Landeskirche bestehen.